Die eingeschossige Bauweise ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass das Gebäude damit weniger hoch wird und dementsprechend leichter in Eigenregie ausgebaut werden kann. Das Gerüst, das natürlich auch bei einer eingeschossigen Bauweise benötigt wird, ist an den Seiten nur ca. 2,5 m hoch, an den Giebelwänden rund 6 m. Das macht die Herumturnerei auf dem Gerüst und auf dem Dach deutlich psycho-verträglicher, als wenn noch weitere 2,5 bis 3 m hinzukommen.
Mit der Eingeschossigkeit spart man sich eine teure Treppe ins Obergeschoss und rund 5 m2 Grundfläche, die eine solche Treppe für sich beansprucht.
Die eingeschossige Bauweise hat zusätzlich den Vorteil, dass man weitgehend barrierefrei bauen kann, was sich im Alter vielleicht einmal auszahlen wird. Allerdings wird durch die Beschränkung auf eine Wohnebene das Haus in unserem Fall ca. 12,5 m lang. Das kann bei extrem kleinen Grundstücken zu einem Problem mit den Abstandsflächen führen. Denn rund um den Gebäudekörper gilt es, jeweils 3 m Abstand zu den Nachbargrundstücken oder der Straße einzuhalten. Daraus ergibt sich, dass die Mindestgrundstücksfläche 12,5 m + 3 m + 3 m = 18,5 m × 8,5 m + 3 m + 3 m = 14,5 ergibt. Das multipliziert sich auf 236,25 m².