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02. Das SchlauBau-Konzept

1. Clevere, konsequent auf den Selbstbau ausgerichtete Konstruktion

Die eingeschossige Bauweise ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass das Gebäude damit weniger hoch wird und dementsprechend leichter in Eigenregie ausgebaut werden kann. Das Gerüst, das natürlich auch bei einer eingeschossigen Bauweise benötigt wird, ist an den Seiten nur ca. 2,5 m hoch, an den Giebelwänden rund 6 m. Das macht die Herumturnerei auf dem Gerüst und auf dem Dach deutlich psycho-verträglicher, als wenn noch weitere 2,5 bis 3 m hinzukommen.
 
Mit der Eingeschossigkeit spart man sich eine teure Treppe ins Obergeschoss und rund 5 m2 Grundfläche, die eine solche Treppe für sich beansprucht.
 
Die eingeschossige Bauweise hat zusätzlich den Vorteil, dass man weitgehend barrierefrei bauen kann, was sich im Alter vielleicht einmal auszahlen wird. Allerdings wird durch die Beschränkung auf eine Wohnebene das Haus in unserem Fall ca. 12,5 m lang. Das kann bei extrem kleinen Grundstücken zu einem Problem mit den Abstandsflächen führen. Denn rund um den Gebäudekörper gilt es, jeweils 3 m Abstand zu den Nachbargrundstücken oder der Straße einzuhalten. Daraus ergibt sich, dass die Mindestgrundstücksfläche 12,5 m + 3 m + 3 m = 18,5 m × 8,5 m + 3 m + 3 m = 14,5 ergibt. Das multipliziert sich auf 236,25 m².

Beim eingeschossigen Haus bewegt man sich in überschaubaren Höhen.

Ein zweigeschossiges Gebäude mit derselben Grundfläche benötigt nur die halbe Grundfläche für das untere Geschoss, z.B. 7 m × 7,6 m. Auch hier braucht es je 3 m Abstand zu Nachbargrundstücken oder der Straße. Daraus ergibt sich eine Mindestgrundstücksfläche für ein zwei- geschossiges Gebäude von 7,6 m + 3 m + 3 m = 13,6 m x 7,0 m + 3 m + 3 m = 13 m. Das ergibt 176,8 m².
 
Bei der zweigeschossigen Bauweise kann das Grundstück also 59,45 m² kleiner sein. Allerdings stehen aufgrund der Treppe ca. 5 m² weniger Wohnraum zur Verfügung. Um die müsste man das zweigeschossige Haus größer machen, was wiederum Auswirkungen auf die Mindestgrundstücksgröße hat.
 
Nicht unerwähnt sollte allerdings bleiben, dass bei der eingeschossigen Bauweise die Dachfläche größer ist und somit mehr Fläche für eine etwaige Photovoltaikanlage und mehr Dachbodenraum zur Verfügung steht. Außerdem ist der Schattenwurf eines zweigeschossigen Gebäudes größer.